Verwaltungsgericht Berlin
Bundesarchiv muss Stasi-Unterlagen zu Altbundeskanzlerin Merkel nicht herausgeben

Ein Sachbuchautor kann vom Bundesarchiv nicht die Herausgabe von Stasi-Unterlagen zu Altbundeskanzlerin Merkel verlangen.

    Angela Merkel (CDU), ehemalige Bundeskanzlerin, aufgenommen nach der Rede von Bundeskanzler Merz beim CDU-Bundesparteitag.
    Die Stasi-Akten von Altkanzlerin Angela Merkel müssen nicht herausgegeben werden. (Kay Nietfeld/dpa)
    Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorlägen. Der Zugang zu Stasi-Unterlagen sei nicht einschränkungslos einforderbar. Es gibt ihn allgemein für Forschungsvorhaben über die Tätigkeit der Stasi. Lebt ein Betroffener noch, geht das laut Gericht nur, wenn er Mitarbeiter oder Begünstigter der Stasi war oder wenn die Unterlagen eine Person der Zeitgeschichte, Amtsträger oder Inhaber einer politischen Funktion betreffen. Es gebe jedoch keine Hinweise darauf, dass die Stasi Merkel zielgerichtet begünstigt habe, so das Gericht. Damals sei Merkel außerdem noch keine Person der Zeitgeschichte oder Amtsträgerin gewesen.
    Geklagt hatte ein Autor, der für ein Buch über das Zusammenspiel von DDR-Institutionen die Herausgabe aller Stasi-Unterlagen zu Merkel erreichen wollte. Das Urteil kann noch angefochten werden.
    (Az. VG 1 K 297/23)
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.