Sozio-Ökonomisches Panel
Bundesbeauftragte Ataman stellt Bericht zu Diskriminierung vor: "9 Millionen Menschen fühlen sich als Bürger zweiter Klasse"

Etwa jeder achte Mensch in Deutschland berichtet von Diskriminierung im Alltag. Das hat eine Sonderauswertung von Daten aus dem Sozio-Ökonomischen Panel ergeben, die die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ataman, in Berlin vorstellte.

    Die beiden stehen lächelnd nebeneinander und halten je eine Version des blauen Berichtshefts vor sich.
    Ferda Ataman (r) und Samera Bartsch vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. (dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Diskriminierung sei in Deutschland kein Einzelfall, sondern ein Massenphänomen, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte. Der Anteil der Betroffenen in der Befragung entspreche rund neun Millionen Erwachsenen in ganz Deutschland.

    Menschen mit Migrationshintergrund besonders betroffen

    In der Befragung wurden große Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen deutlich. Insgesamt hatten gut 13 Prozent angegeben, in den vorangegangenen 12 Monaten Diskriminierung erlebt zu haben. Deutlich häufiger als der Durchschnitt waren Menschen mit Migrationshintergrund betroffen. Auch bei Menschen mit Behinderung sowie transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen lag die Wahrscheinlichkeit über dem Durchschnitt.

    "Millionen fühlen sich als Bürger zweiter Klasse"

    Ataman berichtete als Beispiel von einer Mutter, die sich im Supermarkt aufgrund ihrer Hautfarbe diskriminiert fühlte. Eine Angestellte habe den Kinderwagen der Frau ohne erkennbaren Anlass durchsucht und dies mit einem jüngst erfolgten Diebstahl in Zusammenhang gebracht. Eine Gesellschaft, in der sich neun Millionen Menschen als Bürger zweiter Klasse fühlten, sei instabil und anfällig, sagte Ataman.

    Forderung an die Koalition

    Ataman ermahnte die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zügig anzugehen. Dabei müssten weitere Diskriminierungsmerkmale aufgenommen werden, unter anderem die Staatsangehörigkeit und der sozioökonomische Status. Zudem müsse die Frist, um sich nach einer Diskriminierung rechtlich zur Wehr zu setzen, von aktuell zwei Monaten deutlich verlängert werden.
    Die Autoren der Untersuchung weisen darauf hin, dass bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen sei, dass sich die Diskriminierungserfahrungen auf den Zeitraum zwischen Mai 2021 und Januar 2023 beziehen. Damals war das Leben in Deutschlands durch die Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie geprägt.
    Diese Nachricht wurde am 10.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.