Verfassungsschutz-Entscheidung
Bundesbeauftragter Grötsch gegen AfD-Mitglieder in der Polizei

Der Polizeibeauftragte des Bundes, Grötsch, sieht eine Mitgliedschaft in der AfD nicht vereinbar mit der Tätigkeit als Polizeibeamter. Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD müsse eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben, sagte Grötsch der "Rheinischen Post".

    Der Polizeibeauftragte des Bundes, Uli Grötsch, lächelt bei einer Pressekonferenz.
    Uli Grötsch, Polizeibeauftragter des Bundes, sieht ein Engagement in der AfD als nicht vereinbar mit dem Polizeidienst. (Bernd von Jutrczenka / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Engagement bedeute, dass sich jemand offen für die Partei einsetze, für den Gemeinde- oder Stadtrat kandidiere - oder gar für den Bundestag, führte der SPD-Politiker aus.
    Auch aus der CDU hatte es zuletzt Forderungen nach einer Entlassung von AfD-Mitgliedern aus dem Staatsdienst gegeben. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Es hatte die AfD Anfang Mai zur "gesichert rechtsextremistischen Bestrebung" hochgestuft. Dagegen setzte sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln führt der Verfassungsschutz die AfD weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.
    Diese Nachricht wurde am 10.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.