Kampf gegen Antisemitismus
Bundesbeauftragter Klein: Auch Sympathiebekundungen für terroristische Organisationen strafrechtlich verfolgen

Der Beauftragte der Bundesregierung für den Kampf gegen Antisemitismus, Klein, fordert, auch Sympathiebekundungen für terroristische Organisationen strafrechtlich zu verfolgen.

    Felix Klein spricht vor einer blauen Wand sitzend und hebt eine Hand.
    Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus (dpa / Kay Nietfeld)
    Bisher sei nur das Werben um Mitglieder und die Unterstützung von ausländischen Terrorgruppen verboten, sagte Klein den Funke-Medien. Unter Strafe gestellt gehöre aber ganz generell die Sympathiewerbung etwa für den IS und die Hamas. Zudem sollten Polizei und Staatsanwaltschaft Betroffene von antisemitischen Straftaten nicht nur dann informieren, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt werde, sondern auch, wenn ein Fall zur Anklage oder zu einem Urteil führe. Das würde den jüdischen Menschen in Deutschland ein stärkeres Sicherheitsgefühl geben, meinte Klein.
    Diese Nachricht wurde am 12.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.