
Bisher sei nur das Werben um Mitglieder und die Unterstützung von ausländischen Terrorgruppen verboten, sagte Klein den Funke-Medien. Unter Strafe gestellt gehöre aber ganz generell die Sympathiewerbung etwa für den IS und die Hamas. Zudem sollten Polizei und Staatsanwaltschaft Betroffene von antisemitischen Straftaten nicht nur dann informieren, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt werde, sondern auch, wenn ein Fall zur Anklage oder zu einem Urteil führe. Das würde den jüdischen Menschen in Deutschland ein stärkeres Sicherheitsgefühl geben, meinte Klein.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.