Ulrike Burgwinkel: Die Juniorprofessur wird derzeit durch das Centrum für Hochschulentwicklung auf Herz und Nieren geprüft, das war gestern schon zu hören in "Campus und Karriere". Parallel dazu kommt aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die Nachricht, dass die berühmt-berüchtigte Zwölfjahresregelung für Nachwuchsforscher fallen soll. Schavans Vorgängerin, Edelgard Bulmahn, hatte beides installiert. Andreas Storm, parlamentarischer Staatssekretär beim BMBF, Herr Storm, warum dieser Vorstoß von Annette Schavan?
Andreas Storm: Dieser Vorstoß ist dringend erforderlich, damit wir Nachwuchsforschern wieder eine Perspektive geben können. Denn wir haben ja derzeit die Situation, dass für all die Forscher, die nach einer befristeten Anstellung nach zwölf Jahren nicht den Ruf auf eine Professur bekommen haben, in der Regel nur die Alternative bleibt: Weg ins Ausland oder aber eine ganz andere Beschäftigung, im Extremfall die Arbeitslosigkeit. Deswegen wollen wir nun eine Neuregelung machen, die es ermöglicht, dann über die zwölf Jahre hinaus auch eine weitere befristete Anstellung im Bereich der Drittmittelfinanzierung zu ermöglichen.
Burgwinkel: Unter welchen Bedingungen ist die Verlängerung denn dann möglich?
Storm: Die Bedingungen sind, dass es überwiegend eine Drittmittelfinanzierung sein muss, also ein Drittmittelforschungsprojekt, und es muss überwiegend eine Beschäftigung damit sein - nicht ausschließlich, auch das ist sehr wichtig. Und es gibt keine zeitliche Vorgabe, also es ist nicht zwingend eine Begrenzung beispielsweise auf fünf oder sechs Jahre, wie das in der Vergangenheit mal diskutiert worden ist, weil es im Einzelfall auch sein kann, dass man längere Forschungsprojekte hat - also beispielsweise im Extremfall ein Forschungsprojekt, das acht Jahre dauert. Auch da wäre es möglich, einen solchen Arbeitsvertrag zu machen, der ermöglicht, das gesamte Forschungsprojekt dann mit dem Mitarbeiter abzuschließen.
Burgwinkel: Ab wann, Herr Storm, könnte denn die Regelung in Kraft treten?
Storm: Eine solche Regelung kann in Kraft treten, unmittelbar nachdem sie das Parlament beschlossen hat. Das wäre voraussichtlich im Frühjahr 2007. Wir wollen im Herbst in die Gesetzgebung eintreten. Und ich gehe mal davon aus - das haben die ersten Reaktionen gezeigt -, dass wir hier eigentlich offene Türen einrennen bei allen, die für die Gesetzgebung relevant und beteiligt sind. Aber vor allen Dingen im Bereich der Wissenschaft, der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen gibt es auf breiter Front zustimmende Signale.
Burgwinkel: Wie schätzen Sie denn die Folgen dieser Lockerung ein, zum Beispiel für jetzige Juniorprofessuren?
Storm: Bei Juniorprofessuren kann dieses auch einen sehr positiven Effekt haben. Denn mal angenommen, ein Juniorprofessor hat nicht die Zusage, dass er anschließend in eine ordentliche Professur übernommen wird, dann könnte natürlich ein solcher befristeter Drittmittelvertrag ihm auch eine weitere Brücke ermöglichen. Also auch dafür wäre diese Neuregelung interessant.
Burgwinkel: Und die finanzielle Förderung der Juniorprofessuren durch das BMBF, die ist ja 2004 ausgelaufen, wie ist da der Stand? Seit der Zeit sind die Juniorprofessuren ja auch so ein bisschen zurückgegangen.
Storm: Wir haben ja jetzt eine insoweit veränderte Lage, dass in allen Bundesländern mittlerweile die rechtlichen Voraussetzungen für die Juniorprofessur geschaffen worden sind. Und ich gehe davon aus, dass wir auf breiter Front in den Ländern ein großes Interesse haben, dass die Juniorprofessuren weitergeführt werden. Also diese pessimistischen Betrachtungen, die da in den letzten beiden Tagen angestellt worden sind, sind aus meiner Sicht so nicht begründet.
Andreas Storm: Dieser Vorstoß ist dringend erforderlich, damit wir Nachwuchsforschern wieder eine Perspektive geben können. Denn wir haben ja derzeit die Situation, dass für all die Forscher, die nach einer befristeten Anstellung nach zwölf Jahren nicht den Ruf auf eine Professur bekommen haben, in der Regel nur die Alternative bleibt: Weg ins Ausland oder aber eine ganz andere Beschäftigung, im Extremfall die Arbeitslosigkeit. Deswegen wollen wir nun eine Neuregelung machen, die es ermöglicht, dann über die zwölf Jahre hinaus auch eine weitere befristete Anstellung im Bereich der Drittmittelfinanzierung zu ermöglichen.
Burgwinkel: Unter welchen Bedingungen ist die Verlängerung denn dann möglich?
Storm: Die Bedingungen sind, dass es überwiegend eine Drittmittelfinanzierung sein muss, also ein Drittmittelforschungsprojekt, und es muss überwiegend eine Beschäftigung damit sein - nicht ausschließlich, auch das ist sehr wichtig. Und es gibt keine zeitliche Vorgabe, also es ist nicht zwingend eine Begrenzung beispielsweise auf fünf oder sechs Jahre, wie das in der Vergangenheit mal diskutiert worden ist, weil es im Einzelfall auch sein kann, dass man längere Forschungsprojekte hat - also beispielsweise im Extremfall ein Forschungsprojekt, das acht Jahre dauert. Auch da wäre es möglich, einen solchen Arbeitsvertrag zu machen, der ermöglicht, das gesamte Forschungsprojekt dann mit dem Mitarbeiter abzuschließen.
Burgwinkel: Ab wann, Herr Storm, könnte denn die Regelung in Kraft treten?
Storm: Eine solche Regelung kann in Kraft treten, unmittelbar nachdem sie das Parlament beschlossen hat. Das wäre voraussichtlich im Frühjahr 2007. Wir wollen im Herbst in die Gesetzgebung eintreten. Und ich gehe mal davon aus - das haben die ersten Reaktionen gezeigt -, dass wir hier eigentlich offene Türen einrennen bei allen, die für die Gesetzgebung relevant und beteiligt sind. Aber vor allen Dingen im Bereich der Wissenschaft, der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen gibt es auf breiter Front zustimmende Signale.
Burgwinkel: Wie schätzen Sie denn die Folgen dieser Lockerung ein, zum Beispiel für jetzige Juniorprofessuren?
Storm: Bei Juniorprofessuren kann dieses auch einen sehr positiven Effekt haben. Denn mal angenommen, ein Juniorprofessor hat nicht die Zusage, dass er anschließend in eine ordentliche Professur übernommen wird, dann könnte natürlich ein solcher befristeter Drittmittelvertrag ihm auch eine weitere Brücke ermöglichen. Also auch dafür wäre diese Neuregelung interessant.
Burgwinkel: Und die finanzielle Förderung der Juniorprofessuren durch das BMBF, die ist ja 2004 ausgelaufen, wie ist da der Stand? Seit der Zeit sind die Juniorprofessuren ja auch so ein bisschen zurückgegangen.
Storm: Wir haben ja jetzt eine insoweit veränderte Lage, dass in allen Bundesländern mittlerweile die rechtlichen Voraussetzungen für die Juniorprofessur geschaffen worden sind. Und ich gehe davon aus, dass wir auf breiter Front in den Ländern ein großes Interesse haben, dass die Juniorprofessuren weitergeführt werden. Also diese pessimistischen Betrachtungen, die da in den letzten beiden Tagen angestellt worden sind, sind aus meiner Sicht so nicht begründet.