Dienstag, 23. April 2024

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Partner-Auszeit
Bundesfamilienministerium legt Gesetzentwurf vor

Das Bundesfamilienministerium hat einen Gesetzentwurf zur geplanten Auszeit für Partner nach der Geburt eines Kindes vorgelegt.

01.04.2023
    Ein Baby spielt mit seiner Mutter.
    Nach der Geburt des Kindes soll die Partnerin oder der Partner der Mutter Anspruch auf Sonderurlaub bekommen. (picture alliance / Bildagentur-online/Tetra-Images)
    Vorgesehen sei, dass abhängig beschäftigte Partner oder Partnerinnen für die Dauer von zehn Arbeitstagen das Anrecht auf eine vergütete Freistellung hätten, erklärte eine Ministeriumssprecherin. Alleinerziehende sollen demnach die Möglichkeit erhalten, statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld zu benennen. Der Entwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung.
    SPD, Grüne und FDP hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Wer derzeit nach der Geburt des Kindes zu Hause bleiben will, muss dafür Urlaub oder Elternzeit nehmen.
    Diese Nachricht wurde am 01.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.