
Diese soll vom kommenden Jahr an von allen Haus- und Grundstückbesitzern erhoben werden. Wie das oberste deutsche Steuergericht nun mitteilte, gab es zwei Wohnungseigentümern in deren Streit mit dem Finanzamt Recht. Sie hatten gegen ihren Grundsteuerbescheid geklagt, weil sie der Auffassung sind, dass der Wert ihres Eigentums von der Behörde zu hoch eingeschätzt wurde. Der Bundesfinanzhof forderte, dass die Eigentümer in einem solchen Fall die Möglichkeit zum Widerspruch haben müssten.
Das in München ansässige Gericht äußerte sich nicht dazu, ob es die neue Grundsteuer grundsätzlich für verfassungswidrig hält. Der Eigentümerverband "Haus und Grund" sowie der Bund der Steuerzahler, die Musterklagen angestrengt haben, erklärten, eine zeitnahe Entscheidung aus Karlsruhe anzustreben.
(Az. II B 78/23 und 79/23)
Diese Nachricht wurde am 13.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.