Höchstes Steuergericht
Bundesfinanzhof beanstandet Berechnung der neuen Grundsteuer

Haus- oder Wohnungseigentümer müssen in bestimmten Fällen die Möglichkeit haben, der Neuberechnung ihrer Grundsteuer zu widersprechen und einen niedrigeren Wert nachzuweisen.

    Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm auf der Seite des Online-Steuerportals Elster.
    Der Bundesfinanzhof hat die Berechnung der neuen Grundsteuer beanstandet. (Bernd Weißbrod/dpa)
    Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. In zwei Eilbeschlüssen gab er damit zwei Wohnungseigentümern im Streit mit den Finanzämtern recht. Sie hatten gegen ihren Grundsteuerbescheid geklagt, weil sie der Auffassung sind, dass der Wert ihres Eigentums von der Behörde zu hoch eingeschätzt wurde.
    Der Bundesfinanzhof äußerte sich nicht dazu, ob es die neue Grundsteuer grundsätzlich für verfassungswidrig hält. Sie soll vom kommenden Jahr an erhoben werden. Der Eigentümerverband "Haus und Grund" sowie der Bund der Steuerzahler haben Musterklagen dagegen angestrengt.
    (Az. II B 78/23 und 79/23)
    Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.