
Das hat der Bundesfinanzhof in München entschieden. In zwei Eilbeschlüssen gab er damit zwei Wohnungseigentümern im Streit mit den Finanzämtern recht. Sie hatten gegen ihren Grundsteuerbescheid geklagt, weil sie der Auffassung sind, dass der Wert ihres Eigentums von der Behörde zu hoch eingeschätzt wurde.
Der Bundesfinanzhof äußerte sich nicht dazu, ob es die neue Grundsteuer grundsätzlich für verfassungswidrig hält. Sie soll vom kommenden Jahr an erhoben werden. Der Eigentümerverband "Haus und Grund" sowie der Bund der Steuerzahler haben Musterklagen dagegen angestrengt.
(Az. II B 78/23 und 79/23)
Diese Nachricht wurde am 14.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.