
Das seit vergangenem Jahr geltende Gesetz verstoße nicht gegen das Grundgesetz oder die baden-württembergische Landesverfassung, wie es in der Urteilsbegründung in München hieß. Zudem sei die Berechnung der Grundstücke mit pauschalen Bodenrichtwerten rechtens.
Im November hatte der Bundesfinanzhof bereits entschieden, dass das Bundesmodell bestehen bleiben kann. Dieses gilt in elf Bundesländern. Die fünf übrigen Länder haben dagegen eigene Regelungen getroffen. Das hatte der Bund den Ländern zugestanden, weil es keine Einigung gab. Neben Baden-Württemberg sind darunter auch Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern. Bundesweit gibt es zahlreiche Klagen gegen die unterschiedlichen Modelle.
Diese Nachricht wurde am 20.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
