
In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf schlägt das Finanzministerium vor, dass mindestens 60 Prozent direkt in die Instandsetzung der Infrastruktur von Städten und Gemeinden fließen. Den genauen Anteil sollen die Länder demnach selbst festlegen, dabei aber auch die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen. Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, daher sind noch Änderungen möglich. Die Mittel sind Teil des schuldenfinanzierten Sondertopfes von insgesamt 500 Milliarden Euro.
Eingesetzt werden sollen sie unter anderem für Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Energie- und Wärmenetze sowie Kitas.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.