
Den genauen Anteil sollen die Länder demnach selbst festlegen, dabei aber auch die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen. Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, daher sind noch Änderungen möglich. Die Mittel sind Teil des schuldenfinanzierten Sondertopfes von insgesamt 500 Milliarden Euro. Eingesetzt werden sollen sie unter anderem für Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Energie- und Wärmenetze sowie Kitas.
"Zusätzlichkeit festlegen, um konsumptive Ausgaben vorzubeugen"
Derweil warnte der Ökonom Friedrich Heinemann von Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung davor, dass die Bundesländer die neuen Verschuldungsmöglichkeiten indirekt für eine Umfinanzierung ohnehin geplanter Investitionen nutzen. Mit den dann frei werdenden Mitteln könnten die Kommunen unterstützt werden, schreibt Heinemann in einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung. "De facto fließen dann Kredite in die kommunalen Sozialausgaben." Als Konsequenz fordert Heinemann strenge Auflagen für das Errichtungsgesetz zum Sondervermögen. So sollte der Bundestag die "Zusätzlichkeit" der Investitionen präzise im Gesetz festschreiben und die Ziele verbindlich im Bundeshaushalt verbindlich festschreiben.
Diese Nachricht wurde am 06.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.