Das Bundes-Patentgericht in München erklärte ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent der Firma in Deutschland für nichtig. Curevac kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung vor dem Bundesgerichtshof einzulegen.
Das Münchner Verfahren ist ein entscheidender Teil der Auseinandersetzungen zwischen den beiden Unternehmen. Ursprünglich hatte Curevac Biontech und dessen US-Partner Pfizer auf Schadenersatz verklagt, wegen angeblicher Verletzung seiner Patente. Biontech wehrte sich, indem es seinerseits auf Aberkennung des Curevac-Patents klagte.
Diese Nachricht wurde am 19.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.