Archiv

Traben-Trarbach
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafen gegen Angeklagte in Cyberbunkerfall

Die Verurteilung von acht Angeklagten im sogenannten Cyberbunker von Traben-Trarbach ist rechtskräftig.

    Rheinland-Pfalz, Traben-Trarbach: Das Gelände des ehemaligen Bundeswehr-Bunkers, der als Cyber-Bunker bekannt wurde.
    Ehemaliger Bundeswehr-Bunker in Traben-Trarbach. (Thomas Frey/dpa)
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte weitgehend das Urteil des Landgerichts Trier aus dem Jahr 2021. Die Angeklagten hatten in einem ehemaligen Bundeswehrbunker ein Datenzentrum für kriminelle Kunden betrieben. Sie wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die verhängten Haftstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung und bis zu fünf Jahren und neun Monaten bleiben somit bestehen. Nur über das Einziehen von Ausstattungsgegenständen des Bunkers muss das Landgericht neu verhandeln.
    Der Prozess in Rheinland-Pfalz gilt bundesweit als der bisher größte im Bereich Cyberkriminalität. Erstmals standen in Deutschland Plattformbetreiber im "Darknet" vor Gericht. [Az. 3 StR 306/22]
    Diese Nachricht wurde am 12.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.