
Der BGH teilte mit, der dritte Strafsenat habe bei der Überprüfung der Entscheidung des Berliner Kammergerichts aus dem Februar keinen Rechtsfehler festgestellt. Das Urteil sei damit rechtskräftig.
Die Berliner Richter hatten einen Mann palästinensischer Herkunft des besonders schweren Kriegsverbrechens sowie des vierfachen Mordes und versuchten Mordes für schuldig befunden. Die Richterinnen und Richter verhängten eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Nach Überzeugung des Kammergerichts hatte der Mann im Jahr 2014 in der syrischen Hauptstadt Damaskus ohne Vorwarnung und gezielt mit einer Panzerabwehrwaffe in eine Menschenmenge geschossen.
Der Verurteilte kam im Jahr 2018 im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland, wo er später verhaftet wurde. Nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip können Kriegsverbrecher auch hierzulande vor Gericht gestellt werden.
(Az. 3 StR 306/23)
Diese Nachricht wurde am 29.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
