
Der BGH in Leipzig verwarf die Revision gegen eine Entscheidung des Landgerichts Itzehoe. Dieses hatte die inzwischen 99-Jährige zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit ist die Entscheidung jetzt rechtskräftig. Der BGH bestätigte die Einschätzung, dass die Angeklagte durch ihre Dienstbereitschaft psychische Beihilfe zu den Mordtaten geleistet hat. Als junge Frau hatte sie von 1943 bis 1945 als Sekretärin in der Kommandantur des KZ Stutthof gearbeitet. Über den Schreibtisch der Stenotypistin war fast die gesamte Korrespondenz des Lagers gegangen. Mehr als 60.000 Menschen, vor allem Juden, wurden in Stutthof ermordet.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Schuster, begrüßte das Urteil. Die Angeklagte sei eine bewusste Gehilfin der nationalsozialistischen Mordmaschinerie gewesen. Für Holocaust-Überlebende sei es enorm wichtig, dass eine späte Form der Gerechtigkeit versucht werde.
Diese Nachricht wurde am 20.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.