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Bundesgerichtshof
Bundestag muss Einsicht in Guttenberg-Papiere geben

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages muss Medien und Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz Auskunft geben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Grundsatzurteil. Ein Journalist hatte auf Einsicht in Unterlagen zur Plagiatsaffäre um den früheren Verteidigungsminister Guttenberg geklagt.

25.06.2015
    Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU).
    Was übernahm der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages? (picture alliance / dpa / Stephan Jansen)
    Ein Journalist der Zeitung "Die Welt" hatte die Herausgabe von acht Dokumenten verlangt, die der CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg beim Wissenschaftlichen Dienst des Parlaments bestellt hatte. Später verwendete Guttenberg sie für seine Doktorarbeit. Nach Bekanntwerden der Plagiatsaffäre hatte die Universität Bayreuth Guttenberg seinen Doktortitel im Jahr 2011 aberkannt. Er trat anschließend als Minister zurück.
    Der klagende Journalist argumentierte vor Gericht, dass die Dokumente dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unterliegen. Das Gesetz sieht vor, das jedem Bürger Zugang zu amtlichen Unterlagen gewährt wird. Die Bundestagsverwaltung hatte dagegen argumentiert, dass Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der geschützten parlamentarischen Tätigkeit der Abgeordneten dienten und das Gesetz deshalb keine Anwendung finde.
    Bundesverwaltungsgericht stärkt Informationsfreiheit von Medien und Bürgern
    Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass der Bundestag "soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde" ist. Er nehme in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. Daran ändere sich auch nichts, wenn Abgeordnete diese Unterlagen für ihre parlamentarische Tätigkeit nutzten, auf die das IFG keine Anwendung finde. Das Urheberrecht stehe weder der Einsicht in die Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen. Die Richter stärkten damit die Informationsfreiheit von Medien und Bürgern gegenüber dem Staat.
    Zudem gab das Gericht in einem ähnlichen Fall dem Kläger recht. Dieser hatte mit Berufung auf das IFG Einsicht verlangt in die Studie "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen." Diese hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten verfasst.
    (hba/ach)