Verbraucherschutz
Bundesgerichtshof: Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge unzulässig

Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen sind unzulässig.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen die Landesbank Hessen-Thüringen geklagt. Betroffene können nun Geld zurückverlangen.
    Die Landesbank hatte in der Sparphase Jahreskosten von 15 Euro und Verwaltungskosten von 24 Euro berechnet. Dazu erklärte nun der BGH, die Erhebung einer Jahresgebühr weiche vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab. Die Kosten müsse die Bank selbst tragen.
    (Az. XI ZR 83/25)
    Diese Nachricht wurde am 28.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.