
Im Zentrum steht die Frage, ob das 2015 in Kraft getretene DFB-Reglement für Spielervermittler gegen das Kartellverbot verstößt. Es sieht in seiner ursprünglichen Form unter anderem vor, dass Spieler und Vereine nur mit beim DFB registrierten Agenten zusammenarbeiten dürfen, die sich auch den Verbandsstatuten unterworfen haben. Vereinbarte Zahlungen müssen offengelegt werden. Zum Schutz minderjähriger Spieler darf bei ihrer Vermittlung grundsätzlich keine Provision kassiert werden.
Frankfurter Oberlandesgericht: Registrierungsvorschrift unverhältnismäßig
Ende 2021 hatte das Frankfurter Oberlandesgericht in einigen Punkten dem DFB und in anderen Punkten Wittmanns Agentur Rogon Recht gegeben. Gekippt wurde dagegen die Vorschrift, wonach eine Registrierung nur möglich sein soll, wenn sich der Vermittler zahlreichen DFB- und FIFA-Regeln und deren Verbandsgerichtsbarkeit unterwirft. Das sei unverhältnismäßig und auch nicht erforderlich, hieß es damals. Gegen dieses Urteil haben beide Seiten Revision eingelegt.
Vermittlerdienst ist lukratives Geschäft
Spielervermittler vertreten Profis oder Vereine beim Abschluss eines Profivertrags oder bei Transfers. Das ist lukrativ: In der Bundesliga gaben die Clubs nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) im Geschäftsjahr 2021 zwischen 878.000 Euro (VfL Bochum) und rund 33 Millionen Euro (Borussia Dortmund) für Vermittlerdienste aus. Im internationalen milliardenschweren Transfergeschäft waren es 2022 laut Weltverband FIFA insgesamt rund 586 Millionen Euro.
Neues FIFA-Reglement: Vermittler müssen Lizenz erwerben
Im Januar ist ein neues FIFA-Reglement in Kraft getreten. Es sieht unter anderem vor, dass Vermittler künftig eine FIFA-Lizenz erwerben müssen, um offiziell am Markt agieren zu dürfen. Außerdem sollen Mehrfachvertretungen verboten und Vermittlungshonorare begrenzt werden. Bis 1. Oktober läuft eine Übergangsfrist.
Ob es bereits heute in Karlsruhe ein Urteil gibt, ist offen.