
Das oberste deutsche Strafgericht bestätigte mit dieser Entscheidung eine Einstufung der Gruppe durch das Thüringer Oberlandesgericht in Jena. Dieses hatte Haftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten gegen vier Angeklagte verhängt. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft Einspruch eingelegt, die höhere Strafen forderte, da sie die Auffassung vertrat, dass die Gruppe Menschen aus der linksextremistischen Szene töten wollte - und damit terroristisch war.
Obwohl der Bundesgerichtshof diesen Vorwurf nun zurückwies, müssen die Strafen von drei Verurteilten neu bestimmt werden - unter anderem, weil das Strafmaß in zwei Fällen nach Ansicht des Gerichts zu niedrig bemessen war. Ein anderer Strafsenat in Jena muss sich deshalb noch einmal mit dem Fall befassen.
Diese Nachricht wurde am 23.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
