BGH
Bundesgerichtshof stärkt Bundesnetzagentur in Streit mit Energieunternehmen um Pressemitteilung

Im Rechtsstreit zwischen einem Energieunternehmen und der Bundesnetzagentur über eine Pressemitteilung hat der Bundesgerichtshof der Behörde recht gegeben.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Dritte Strafsenat verhandelt über die Revisionen von Bundesanwaltschaft, Angeklagten und Nebenklägern, rund drei Jahre nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke.
    Der BGH entscheidet zugunsten der Bundesnetzagentur (Archivbild) (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Der Gaslieferant hatte im Jahr 2021 die Verträge von rund 370.000 Kunden gekündigt. Gemeinsam mit einem im Strombereich tätigen Schwesterunternehmen gab es insgesamt rund 1,2 Millionen Kündigungen. Später sollte das Geschäft wieder aufgenommen werden. Die Bundesnetzagentur untersagte dies und informierte die Öffentlichkeit per Pressemitteilung. Darin nannte sie auch den Namen des Unternehmens. Nach dessen Ansicht hätte die Bundesnetzagentur dabei nicht identifizierend berichten dürfen. Der Kartellsenat desBundesgerichtshofs teilte diese Ansicht jedoch nicht.
    (Az. EnVR 10/24)
    Diese Nachricht wurde am 17.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.