
Verliehene Testsiegel und das zugrundeliegende Verfahren müssten strengen Anforderungen entsprechen, entschied der BGH in Karlsruhe. Hintergrund ist ein Urteil zu Ärztesiegeln der Zeitschrift "Focus Gesundheit". In dem jährlich erscheinenden Heft werden Mediziner oder Medizinerinnen ausgezeichnet. Ihre Praxen dürfen die Siegel für eine Lizenzgebühr nutzen. Dagegen hatte ein Verbraucherverein geklagt. Das Landgericht München hatte der Klage stattgegeben und die Veröffentlichung der Ärzte-Siegel untersagt. Das Oberlandesgericht München hob die Entscheidung jedoch auf. Mit der jetzigen Entscheidung des Bundesgerichtshof muss sich das OLG erneut mit dem Fall befassen.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
