
Bei einer privaten Samenspende sollten sich daher insbesondere lesbische Paare vor der Befruchtung eine entsprechende Erklärung unterschreiben lassen. Im entschiedenen Fall hatte eine gleichgeschlechtlich verheiratete Frau aus Niedersachsen mit einer privaten Samenspende ein Kind bekommen. Nach der Geburt wollte ihre Ehefrau das Kind adoptieren. Amtsgericht und Oberlandesgericht verweigerten dies mit dem Hinweis, der den Frauen bekannte Samenspender sei an dem Verfahren zu beteiligen.
Allerdings verweigerte das lesbische Paar die Herausgabe des Namens. Der Mann habe erklärt, dass er kein Interesse an der Vaterschaft habe, konnte dies aber nicht belegen.
(Az. XII ZB 147/24)
Diese Nachricht wurde am 09.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.