
Es geht um den Fall einer Frau, die kurz nach einer Coronaimpfung einen Hörverlust auf einem Ohr erlitt. Sie hatte sich 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria immunisieren lassen. Die Betroffene verklagte den Pharmakonzern auf Auskunft und Schadenersatz. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte dies keinen Erfolg. Das Urteil ging dann zur Prüfung an den Bundesgerichtshof. In der ersten Verhandlung im Dezember äußerte der Senat Bedenken an der Entscheidung des Koblenzer Gerichts. So könnte dieses möglicherweise zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Auskunft habe. Es ist möglich, dass die Karlsruher Richter den Fall zur neuen Verhandlung nach Koblenz zurückverweisen.
Ob tatsächlich die Impfung der Grund für den Hörsturz war, war kein Bestandteil der Verhandlung. In vereinzelten Fällen wurde nach der Impfung mit Vaxzevria über Thrombosen berichtet. Ab April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission den Impfstoff nur noch für Menschen ab 60 Jahren. Vaxzevria blieb zugelassen, im Frühling 2024 nahm Astrazeneca den Impfstoff dann aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt.
(Az. VI ZR 335/24)
Diese Nachricht wurde am 09.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
