Karlsruhe
Bundesgerichtshof urteilt über Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca.

    Medizinisches Personal hält eine Spritze mit Imfpstoff in den Händen. Spritze und Ampulle sind halb verdeckt. Die Person trägt weiße Latexhandschuhe.
    Der Corona-Impfstoff Vaxzevria von Astrazeneca war bis 2024 auf dem Markt. (picture alliance / PIXSELL / Armin Durgut)
    Es geht um den Fall einer Frau, die kurz nach einer Coronaimpfung einen Hörverlust auf einem Ohr erlitt. Sie hatte sich 2021 mit dem Astrazeneca-Impfstoff Vaxzevria immunisieren lassen. Die Betroffene verklagte den Pharmakonzern auf Auskunft und Schadenersatz. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte dies keinen Erfolg. Das Urteil ging dann zur Prüfung an den Bundesgerichtshof. In der ersten Verhandlung im Dezember äußerte der Senat Bedenken an der Entscheidung des Koblenzer Gerichts. So könnte dieses möglicherweise zu Unrecht davon ausgegangen sein, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Auskunft habe. Es ist möglich, dass die Karlsruher Richter den Fall zur neuen Verhandlung nach Koblenz zurückverweisen.
    Ob tatsächlich die Impfung der Grund für den Hörsturz war, war kein Bestandteil der Verhandlung. In vereinzelten Fällen wurde nach der Impfung mit Vaxzevria über Thrombosen berichtet. Ab April 2021 empfahl die Ständige Impfkommission den Impfstoff nur noch für Menschen ab 60 Jahren. Vaxzevria blieb zugelassen, im Frühling 2024 nahm Astrazeneca den Impfstoff dann aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt.
    (Az. VI ZR 335/24)
    Diese Nachricht wurde am 09.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.