
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen "Bloomwell", ein Internet-Vermittlungsportal für Arzttermine. Dieses hatte damit geworben, Verbrauchern Behandlungstermine bei kooperierenden Ärzten zu vermitteln, wenn sie eine Therapie mit medizinischem Cannabis wünschten. Nach Auffassung des BGH war die Internetpräsentation zudem darauf angelegt, den Absatz von medizinischem Cannabis zu fördern. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass Verbraucher bei Arztbesuchen auf die Verschreibung dieses Arzneimittels drängten, befanden die Richter.
Die gesetzliche Lage bei medizinischem Cannabis könnte sich bald ändern, denn Bundesgesundheitsministerin Warken plant strengere Regeln.
(Aktenzeichen: I ZR 74/25)
Diese Nachricht wurde am 26.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
