Karlsruhe
Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Der BGH entschied in Karlsruhe, dass damit ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht vorliegt. Dieses besagt, dass für rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern und registrierten Arzneimittelhändlern, nicht aber bei Patienten geworben werden darf.

    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof, aufgenommen vor dem Bundesgerichtshof (BGH).
    Der BGH verbiet die Werbung für medizinisches Cannabis. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen "Bloomwell", ein Internet-Vermittlungsportal für Arzttermine. Dieses hatte damit geworben, Verbrauchern Behandlungstermine bei kooperierenden Ärzten zu vermitteln, wenn sie eine Therapie mit medizinischem Cannabis wünschten. Nach Auffassung des BGH war die Internetpräsentation zudem darauf angelegt, den Absatz von medizinischem Cannabis zu fördern. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass Verbraucher bei Arztbesuchen auf die Verschreibung dieses Arzneimittels drängten, befanden die Richter.
    Die gesetzliche Lage bei medizinischem Cannabis könnte sich bald ändern, denn Bundesgesundheitsministerin Warken plant strengere Regeln.
    (Aktenzeichen: I ZR 74/25)
    Diese Nachricht wurde am 26.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.