
Das Oberlandesgericht Koblenz muss sich nun mit den Schadenersatzforderungen der Klägerin gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca auseinandersetzen. Die Klägerin hatte drei Tage nach ihrer Corona-Impfung im Jahr 2021 einen Hörsturz erlitten und ist seitdem auf einem Ohr taub. Die Klägerin fordert Auskunft über bekannte Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs sowie Schadenersatz von mindestens 150.000 Euro.
Der BGH entschied nicht darüber, ob es sich tatsächlich um einen Impfschaden handelte. Er stellte aber fest, dass das Koblenzer Gericht Rechtsfehler machte, als es die Klage abwies. Mit der Begründung des Oberlandesgerichts könne weder ein Anspruch auf Auskunft noch einer auf Schadenersatz verneint werden, erklärten die Richter in Karlsruhe.
Diese Nachricht wurde am 09.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
