
Der Richterspruch habe keine Auswirkungen auf die seit September 2024 an allen deutschen Außengrenzen wiedereingeführten Grenzkontrollen. Die Bundesregierung hatte bereits gestern angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hatte zuvor eine Grenzkontrolle als Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex und damit für rechtswidrig erklärt. Die Bundesrepublik habe die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert.
Zur heutigen Abschiebung von 25 Afghanen nach Kabul sagte Dobrindt, er sei "froh und dankbar", dass es eine Vereinbarung mit den Verantwortlichen in Afghanistan gebe, die solche Rückführungen erlaubten. In Afghanistan herrscht seit 2021 wieder die islamistische Terrorbewegung der Taliban.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



