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Rückführungen
Bundesinnenministerium legt Vorschläge für schärfere Abschieberegeln vor

Das Bundesinnenministerium hat Vorschläge für schärfere Abschieberegelungen vorgelegt. Das Ministerium veröffentlichte dazu einen Diskussionsentwurf, der den Behörden und der Polizei mehr Befugnisse einräumt. Das Ministerium setzt mit dem Papier eine lange Liste an Forderungen der gemeinsamen Konferenz der Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Scholz vom Mai um.

    Ausweisdokument mit der Aufschrift "Aussetzung der Abschiebung (Duldung)".
    Laut Bundesinnenministerium soll es in Zukunft härtere Abschieberegelungen geben. (picture alliance / dpa / Uwe Anspach)
    So soll unter anderem der Ausreisegewahrsam, mit dem ausreisepflichtige Ausländer festgesetzt werden können, von zehn auf maximal 28 Tage verlängert werden. Anordnung und Fortdauer von Abschiebehaft soll demnach auch unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein. Vorgeschlagen wird zudem, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote würden darüber hinaus zu einem eigenständigen Haftgrund. Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen nach dem Willen des Ministeriums ebenso wie Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sofort vollziehbar sein, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

    Erweiterte Zugriffmöglichkeiten

    Zudem soll es Behörden ausdrücklich erlaubt werden, zur Durchsetzung einer Rückführung auch andere Räume als nur die des Betroffenen betreten zu können, beispielsweise in einer Gemeinschaftsunterkunft. Damit solle sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen werde, hieß es.

    Änderungen beim "subsidiären Schutz"

    Um Ausländerbehörden zu entlasten, will das Bundesinnenministerium die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz von einem auf drei Jahre verlängern. Sie würden damit Flüchtlingen mit einem Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt.

    Mehr Austausch von Behördendaten

    Ein zweiter Diskussionsentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) sieht einen besseren Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden vor. Über das Ausländerzentralregister (AZR) sollen demnach künftig auch Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde für die Gewährung zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden. Geplant ist auch, Ausländer- und Leistungsbehörden wie Sozialämter und Jobcenter zu entlasten, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen.
    Beide Entwürfe sollen den Angaben zufolge mit Ländern und Kommunen erörtert werden, bevor das reguläre Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.
    Diese Nachricht wurde am 02.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.