Schutz vor häuslicher Gewalt
Bundesjustizministerin Hubig: Elektronische Fußfessel ist nicht alleinige Lösung

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf, mit dem insbesondere Frauen besser vor häuslicher Gewalt geschützt werden sollen. Dabei geht es auch darum, den Einsatz von elektronischen Fußfesseln anordnen zu können, um Annäherungsverbote zu überwachen.

    An einem Fuß ist oberhalb des Knöchels eine elektronische Fußfessel angebracht.
    Mit der Fußfessel können Frauen auch vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt und geschützt werden (picture alliance / dpa / Andreas Arnold)
    Bundesjustizministerin Hubig sagte im Deutschlandfunk, in Spanien sehe man, dass die elektronische Fußfessel, die die potentiellen Opfer warne, ein sehr hilfreiches Instrument sei. Seitdem es sie gebe, sei dort in diesen Fällen keine einzige Frau mehr ermordet worden. Die Fußfessel alleine sei aber nicht die Lösung, sondern nur ein Teil, betonte die SPD-Politikerin. Es müsse beispielsweise auch die Anzeigebereitschaft erhöht werden. So gebe es ein großes Dunkelfeld. 90 Prozent der Fälle kämen nicht zur Anzeige.

    "Spanisches Modell" als Vorbild

    Die Pläne der Bundesregierung orientieren sich am sogenannten spanischen Modell. Nähert sich der Täter mit Fußfessel - wissentlich oder unwissentlich -, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und kann sich gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. 
    Hinzu kämen soziale Trainingskurse für Täter, mit denen "diese Gewaltspirale, der Gewaltkreislauf durchbrochen wird", erklärte Hubig. Zudem gebe es eine Schärfung der Gewaltschutzanordnung durch eine höhere Strafe. Vorgesehen sind Geldstrafen bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe. 
    "Es werden weitere Schritte folgen", sagte Hubig weiter. Als Beispiel nannte sie, dass Familiengerichte künftig häusliche Gewalt, die sich nicht direkt gegen das Kind, sondern gegen die Mutter richtet, bei Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht grundsätzlich berücksichtigen sollten. Das sei ein "scharfes Schwert".
    Von häuslicher Gewalt sind vor allem Frauen betroffen. 2024 gab es nach Daten des Bundeskriminalamts insgesamt 171.069 Opfer von Partnerschaftsgewalt, davon waren 135.713 weiblich. Das entspricht einem Anteil von 79,3 Prozent.

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    Bewegung unter Beobachtung - Überwachung durch elektronische Fußfessel (Audio)
    Diese Nachricht wurde am 27.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.