
Dies aus politischen Gründen auszuschließen, halte sie für falsch, sagte die SPD-Politikerin der KNA. Das Grundgesetz habe das Mittel des Parteiverbots nicht ohne Grund gegeben. Eine wehrhafte Demokratie müsse bereit sein, sich im Ernstfall gegen Verfassungsfeinde zu wehren, meinte die Bundesjustizministerin. In mehreren Bundesländern seien AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. Es gebe Berichte über enge Kontakte von Parteifunktionären in die militante Neonazi-Szene. Die AfD vertrete Positionen, die anderen rechtspopulistischen Parteien in Europa zu extrem seien. All das seien sehr gute Gründe, ernsthaft zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorlägen, führte Hubig aus.
Diese Nachricht wurde am 26.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
