Interview der Woche
Bundesjustizministerin Hubig kündigt Gesetzentwurf zum "Catcalling" vor der Sommerpause an

Bundesjustizministerin Hubig will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zu Strafen bei verbaler sexueller Belästigung vorlegen. Das kündigte die SPD-Politikerin im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks an.

    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im weißen Jackett spricht und gestikuliert.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). (IMAGO / / Florian Gaertner)
    Hubig sagte, für sie gelte zwar nach wie vor der Satz, dass nicht alles, was eine Schweinerei sei, auch strafbar sein müsse. Beim sogenannten "Catcalling" handele es sich jedoch um eine massive sexuelle verbale Belästigung und nicht um schiefgelaufene Komplimente. Es gehe darum, Frauen herabzuwürdigen, zu demütigen und zu Objekten zu machen.

    Auch Filmen von bestimmten bekleideten Körperteilen soll strafbar werden

    Die Justizministerin verteidigte zudem die Pläne, das Filmen von bekleideten Körperteilen wie Po oder Busen mit sexueller Absicht unter Strafe zu stellen. Dies ist Teil eines Gesetzentwurfs, der auch sogenannte sexualisierte Deepfakes unter Strafe stellen soll. Als Deepfakes werden täuschend echte Bilder, Videos und Audioaufnahmen bezeichnet, die mit Künstlicher Intelligenz generiert oder manipuliert wurden.

    Härtere Strafen bei Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch Verwaltungen

    Ein weiteres Thema, dem Hubig sich annehmen will, ist die Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch staatliche Verwaltung - etwa von einer Kommune, die sich nach einem Gerichtsentscheid zum Umweltrecht weigert, diesen zu akzeptieren. Hubig bezeichnete die Lage in Deutschland zwar als weniger gravierend als in anderen Staaten. Man müsse sich aber rechtzeitig gut aufstellen.
    Ein Entwurf mit höherem Zwangsgeld, das auch wiederholt fällig werden kann, soll den Gerichten mehr Durchsetzungsvermögen gewähren. Der Entwurf sieht außerdem einen Mechanismus vor, der verhindern soll, dass das gezahlte Zwangsgeld auf Umwegen doch wieder in der Kommune landet, die zahlen musste. Eine Möglichkeit wäre demnach die Zahlung an gemeinnützige Organisationen. Eine Zwangshaft zusätzlich zu den Zwangszahlungen halte sie jedoch nicht für gerechtfertigt, sagte Hubig.
    Diese Nachricht wurde am 10.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.