
Die SPD-Politikerin stellte in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Wer gegenüber seiner Partnerin oder seinem Partner Gewalt anwendet, muss demnach künftig damit rechnen, das Umgangsrecht für seine Kinder zu verlieren. Hubig betonte, zum Kindeswohl gehöre auch der Schutz vor miterlebter Gewalt. Bisher fehlten dafür ausreichende Definitionen im Familienrecht.
Länder und Verbände haben bis zum 10. Juli Zeit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Anschließend soll es in den Bundestag eingebracht werden.
Diese Nachricht wurde am 11.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
