
Menschen, denen wegen Mietrückständen bereits gekündigt worden sei, müssten eine Chance haben, den Verlust ihrer Wohnung abzuwenden, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland. Eine bereits ausgesprochene Kündigung müsse rückgängig gemacht werden können, wenn die ausstehenden Beträge gezahlt würden. Entsprechende Änderungen im Mietrecht sollen noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden, wie Hubig weiter ausführte. Zudem kündigte sie die Einsetzung einer Expertenkommission an.
Diese Nachricht wurde am 12.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.