
Hubig sagte im Deutschlandfunk, sie werde in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Justizministern der Länder einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten. Dieser solle dann im neuen Jahr dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Frauen würden inzwischen durch voyeuristische Aufnahmen bestimmter Körperteile erheblich beeinträchtigt. Durch das angekündigte Gesetz solle dies strafrechtlich verfolgt werden können, erläuterte Hubig. Zufällige Aufnahmen seien davon aber ausgenommen. Ziel sei es, Frauen vor sexueller Gewalt jeder Art zu schützen. Hier gelte es, normales - wenn auch nicht besonders gelungenes soziales Verhalten - von strafrechtlichem Verhalten abzugrenzen.
Ein Verbot voyeuristischer Aufnahmen ist bereits heute Thema bei der Herbsttagung der Justizminister der Länder in Leipzig. Die Ländervertreter aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg wollen einen entsprechenden Antrag zur Abstimmung stellen. Ein möglicher Beschluss hat zwar keine unmittelbare Rechtswirkung, gilt aber als wichtiges Signal für zukünftige Entscheidungen.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
