
Dies sei inakzeptabel, auch dann, wenn die Aufnahmen etwa in der Sauna oder am Badesee entstünden, sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Viele Formen des digitalen Voyeurismus stünden bereits unter Strafe, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock. Das versteckte Filmen in öffentlichen Saunen und Spas sei bisher aber nicht strafbar. Darin sähen viele eine Schutzlücke, was sie teile, sagte Hubig.
Es gehe darum, zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen. Wichtig sei, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen. Natürlich sei nicht beiläufiges Fotografieren gemeint, sondern digitale Spanner-Aufnahmen, betonte die Ministerin. - Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen am Montag dazu eine Bundesratsinitiative vorstellen.
Diese Nachricht wurde am 24.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
