Mietrecht
Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor - Anstieg von Indexmieten soll begrenzt werden

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Mietrechts vorgelegt.

    Stefanie Hubig während einer Bundestagssitzung. Sie hat ihren Kopf nach rechts gewandt.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, SPD (picture alliance / dts-Agentur / -)
    Damit sollen unter anderem der Anstieg von Indexmieten gedeckelt und die Dauer vor Kurzzeitvermietungen sowie die Vermietung von möbliertem Wohnraum beschränkt werden vor. Indexmieten sollen höchstens um 3,5 Prozent pro Jahr steigen dürfen. Ministerin Hubig, SPD, erklärte, Indexmietverträge dürften nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steige.
    Kritik kommt vom Koalitionspartner. Unionsfraktionsvize Krings sagte, die Union sehe "Korrekturbedarf" bei der Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmietverträge sowie beim geplanten Deckel für Indexmieten". Die Grünen bezeichnetet den Gesetzentwurf als enttäuschend und verlangten weitergehende Maßnahmen, um die Lage am Wohnungsmarkt zu entspannen. Der Deutsche Mieterbund nannte den Vorschlag wichtig und längst überfällig, sieht aber noch Verbesserungsbedarf, um Mieter dauerhaft zu entlasten. Massive Kritik kommt vom Eigentümerverband Haus und Grund. Die Vorlage sei ein schlechtes Signal für den Wohnungsmarkt und an Eigentümer. Investitionen seien dadurch noch schwieriger zu refinanzieren.
    Diese Nachricht wurde am 08.02.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.