CSD-Anschlag
Bundesjustizministerium: "Zu früh für Konsequenzen im Jugendstrafrecht"

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist es nach Auffassung des Bundesjustizministeriums noch zu früh für mögliche Konsequenzen im Jugendstrafrecht.

    Trauernde Menschen umarmen sich vor dem Brandenburger Tor.
    Trauernde Menschen umarmen sich vor dem Brandenburger Tor. (IMAGO / JNA Press)
    Ein Sprecher von Justizministerin Hubig, SPD, verwies auf eine vom Ministerium ausgeschriebene Studie. Wie von der Koalition aus Union und SPD vereinbart, solle sich die Studie systematisch mit Änderungsbedarf im Jugendstrafrecht beschäftigen. Erste Ergebnisse sollen dem Sprecher zufolge Ende 2027 vorliegen.
    Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Angriff am Rande des CSD waren vonseiten der Union erneut Forderungen laut geworden, das Jugendstrafrecht zu verschärfen.
    Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Pawlik, hält hingegen Präventionsarbeit für die wirksamste Antwort auf Extremismus und Radikalisierung. Die SPD-Politikerin forderte in der "Rheinischen Post", man müsse insbesondere im Internet mit Prävention bereits bei Kindern beginnen. Zudem müssten digitale Plattformen ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und verhindern, dass extremistische Propaganda Reichweite gewinne.
    Diese Nachricht wurde am 27.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.