
Das Kabinett berät heute über einen Gesetzentwurf von Familien- und Sozialministerin Paus. Demnach soll ein eigenständiges Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Die Ausbildung soll in der Regel 18 Monate dauern. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss. In bestimmten Fällen sollen aber auch Bewerber ohne Schulabschluss zum Zuge kommen können.
Bislang sind die Richtlinien für die Pflegehelfer-Ausbildung auf Ebene der Bundesländer geregelt. Mit dem neuen Bundesgesetz will die Regierung angesichts des Personalmangels in der Pflegebranche die Attraktivität des Berufs steigern. Das Gesetz, das ab 2027 gelten soll, sieht einen Anspruch auf eine "angemessene Ausbildungsvergütung" vor. Bisher erhielt nach Regierungsangaben nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.
Diese Nachricht wurde am 04.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.