
Die Gesetzentwürfe fassen insgesamt den Tatbestand des Menschenhandels weiter als bisher. Künftig geht es um sämtliche Täter, die Menschen mit falschen Versprechungen unter Zwang für sich arbeiten lassen. Dies kann - wie schon bisher - für den Bereich Zwangsprostitution gelten. Künftig fallen darunter aber auch beispielsweise Zwangsbeschäftigte auf Baustellen, in Schlachthöfen oder in Nagelstudios.
Das Bundeskabinett beschloss außerdem Änderungen im Baurecht. Die Einhaltung von Normvorschriften soll gelockert werden. Außerdem ist geplant, Natur- und Umweltgesetze in bestimmten Fällen hinter das Baurecht zurücktreten zu lassen.
Diese Nachricht wurde am 27.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
