Schwarz-Rote Koalition
Bundeskabinett beschließt teilweises Lachgas-Verbot

Das Bundeskabinett hat auch ein Gesetz auf den Weg gebracht, um den Handel mit Lachgas als Partydroge einzuschränken.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU, steht am Rednerpult im Bundestag und spricht.
    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU (IMAGO / dts Nachrichtenagentur / IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
    Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als acht Gramm sollen demnach verboten werden. Für Kinder und Jugendliche soll ein grundsätzliches Erwerbs- und Besitzverbot gelten. Der Handel über das Internet und über Selbstbedienungsautomaten wird eingedämmt. Gesundheitsministerin Warken hatte den Schritt im Mai als eine ihrer ersten Amtshandlungen angekündigt; ihr Entwurf baut auf einem nicht mehr umgesetzten Vorstoß ihres Vorgängers Lauterbach auf. Die CDU-Politikerin sagte, Lachgas sei kein harmloser Spaß. Die Folgen reichten von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis zu Nervenschäden und Psychosen.
    Die Ministerrunde brachte zudem eine gesetzliche Regulierung von K.o.-Tropfen auf den Weg, die Täter oft als sogenannte "Vergewaltigungsdroge" oder zum Ausrauben einsetzen.
    Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.