
Dazu brachte die Regierung eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg. Zur Begründung hatte es geheißen, in Deutschland komme es regelmäßig zu illegalen Flügen von unbemannten Drohnen über Einrichtungen der kritischen Infrastruktur - also Anlagen für Energie, Telekommunikation, Verkehr oder Industrie. Diese würden mutmaßlich zu Sabotagezwecken oder terroristischen Zwecken durchgeführt. Bislang dürfen die Streitkräfte Drohnen lediglich abdrängen oder Warnschüsse abgeben, nicht aber abschießen.
Diese Nachricht wurde am 15.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
