
Einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedete das Bundeskabinett. Laut Bundesfamilienministerium sollen die Mittel für mehr Erzieherstellen verwendet werden - etwa um den Betreuungsschlüssel zu verbessern und Öffnungszeiten auszuweiten - oder für die Stärkung von Kita-Leitungen. Verbindliche Standards wie die Gruppengröße sieht der Entwurf nicht vor.
Mehr Erzieher, aber keine verbindlichen Qualitätsstandards
Das Geld kann auch in die Bereiche Verpflegung, Bewegung, Sprachentwicklung und in die Kindertagespflege investiert werden. Mindestens eine Maßnahme muss aber zur Fachkräftegewinnung und -sicherung umgesetzt werden. Das können etwa ein Ausbau der Ausbildungskapazitäten oder Investitionen in Quereinstieg oder Weiterqualifizierung sein.
Keine Bundesmittel für niedrigere Kita-Gebühren
Künftig dürfen die Bundesmittel nicht wie bislang dafür genutzt werden, dass Eltern geringere Beiträge für die Kinderbetreuung zahlen müssen. Derzeit nutzen sechs Länder – Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen - Bundesgelder, um geringere Kita-Beiträge gegenzufinanzieren. Sollten Bundestag und Bundesrat die Novelle des Kita-Qualitätsgesetzes verabschieden, könnte sie Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.
(Zusammengestellt mit Material von dpa, AFP und KNA)
Diese Nachricht wurde am 14.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.