Schwarz-rote Koalition
Bundeskabinett beschließt teilweises Lachgas-Verbot

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Handel mit Lachgas als Partydroge einschränkt.

    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU, steht am Rednerpult im Bundestag und spricht.
    Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, CDU (IMAGO / dts Nachrichtenagentur / IMAGO / dts Nachrichtenagentur)
    Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als acht Gramm sollen demnach verboten werden. Für Kinder und Jugendliche würde ein grundsätzliches Erwerbs- und Besitzverbot gelten. Online-Handel und der Verkauf über Selbstbedienungsautomaten würden ebenfalls eingedämmt. Gesundheitsministerin Warken hatte den Schritt im Mai als eine ihrer ersten Amtshandlungen angekündigt; ihr Entwurf baut auf einem nicht mehr umgesetzten Vorstoß ihres Vorgängers Lauterbach auf. Die CDU-Politikerin erklärte, Lachgas sei kein harmloser Spaß. Die Folgen reichten von Gefrierverletzungen über Ohnmachtsanfälle bis zu Nervenschäden und Psychosen. Der Konsum von Lachgas, also Distickstoffmonoxid, hatte sich zuletzt stark verbreitet. Der euphorisierende Stoff, der in der Medizin als leichtes Betäubungsmittel gegen Ängste und Schmerzen dient, wird über Luftballons eingeatmet.
    Die Ministerrunde brachte zudem eine gesetzliche Regulierung von K.o.-Tropfen auf den Weg, die Täter oft als sogenannte "Vergewaltigungsdroge" oder zum Ausrauben einsetzen.
    Diese Nachricht wurde am 02.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.