
Die Regelung gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften der Vereine übernehmen dürfen. Die ARD-Sportschau berichtet nun von einem entsprechenden Schreiben des Kartellamts an die Clubs. Darin teile die Behörde mit, dass eine Notwendigkeit der 50+1-Regel für die Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs im Fußball nicht zu erkennen sei. Damit würde das Kartellamt das Hauptargument der Befürworter der Regel nicht anerkennen. Der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga äußerten sich ungeachtet dessen zuversichtlich, das "50+1" Bestand haben werde.
Gegner der Regel äußern vor allem wettbewerbsrechtliche Bedenken. Bemängelt werden unter anderem Ausnahmeregelungen für die Bundesligisten Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatten sich die DFL und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen an der Regelung verständigt.
Diese Nachricht wurde am 13.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.