
Deutschlands oberste Wettbewerbshüter hatten dem US-Konzern 2019 untersagt, Nutzerdaten verschiedener Dienste - etwa Facebook, WhatsApp und Instagram - ohne Einwilligung zusammenzuführen. Nach einem intensiven Diskussionsprozess habe das Unternehmen mehreren Maßnahmen zugestimmt, teilte das Bundeskartellamt in Bonn mit. Diese seien bereits umgesetzt oder würden in den nächsten Wochen realisiert. Der Präsident der Behörde, Mundt, sagte, die Facebook-Entscheidung aus dem Jahr 2019 könne als bahnbrechend gelten. Sie habe dazu geführt, dass Meta ganz wesentliche Anpassungen beim Umgang mit Nutzerdaten vorgenommen habe.
Diese Nachricht wurde am 10.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.