
Ihre Kultusminister beschlossen heute in Berlin, die Rahmenvorgaben für die Gymnasiale Oberstufe weiter zu vereinheitlichen. Damit erfüllen sie einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte 2017 in seinem Urteil zum Numerus Clausus in Medizin eine mangelnde Vergleichbarkeit des Abiturs in allen Ländern attestiert und sie zu mehr Vergleichbarkeit verpflichtet.
Um die Abitur-Prüfungen geht es bei der Neuregelung nicht, sondern um die zweijährige sogenannte Qualifikationsphase davor. Für sie wurden erstmals bundesweite Vorgaben zur Anzahl und Gewichtung von Klausuren erstellt. Außerdem wird die mögliche Zahl der Leistungskurse begrenzt und eine einheitliche Vorgabe zur Anzahl der zu belegenden Kurse insgesamt festgelegt.
Offiziell bekannt gegeben werden sollen die Pläne morgen bei einer Pressekonferenz der Kultusministerkonferenz.
Diese Nachricht wurde am 16.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.