
Damit erfüllen sie einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte 2017 in seinem Urteil zum Numerus Clausus in Medizin mangelnde Vergleichbarkeit des Abiturs in allen Ländern attestiert und sie zu mehr Vergleichbarkeit verpflichtet.
Um die Abitur-Prüfungen geht es bei der Neuregelung nicht, sondern um die sogenannte Qualifikationsphase davor. Erstmals wurden für diese zweijährige Phase bundesweite Vorgaben zur Anzahl und Gewichtung von Klausuren aufgestellt. Außerdem wird die mögliche Zahl der Leistungskurse begrenzt und eine einheitliche Vorgabe zur Anzahl der zu belegenden Kurse insgesamt festgelegt.
Offiziell bekannt gegeben werden sollen die Pläne bei einer Pressekonferenz der Kultusministerkonferenz.
Diese Nachricht wurde am 18.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.