Justizvollzug
Bundesländer wollen grundsätzlich an Ersatzfreiheitsstrafen festhalten

Die Bundesländer wollen grundsätzlich an der sogenannten "Ersatzfreiheitsstrafe" festhalten.

    Blick aus einer Gefangenenzelle in der Justizvollzugsanstalt Nürnberg. Der Blick durch das vergitterte Fenster zeigt den Innenhof des Gefängnisses.
    Zur Entlastung der Gefängnisse drängt das NRW-Justizministerium zum Beispiel auf die Abschaffung der Strafbarkeit des Schwarzfahrens. (picture alliance / dpa / Daniel Karmann)
    Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Verweis auf Anfragen an die 16 Justizministerien der Länder. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will. Diese Häftlinge machen zwischen vier und elf Prozent der Insassen aus. Die Landesregierungen argumentierten unter anderem, ohne Ersatzfreiheitsstrafen dürfte die Bereitschaft deutlich sinken, eine Geldstrafe zu zahlen oder durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen. Einige Ministerien drängen jedoch auf Reformen. Ersatzfreiheitsstrafen belasteten die Justizvollzugsanstalten und kriminalisierten Armut, hieß es. Häufig seien es Menschen in prekären Lebenssituationen, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen könnten. Zudem sei es im Sicherheitsinteresse der Gesellschaft, dass die Ressourcen im Justizvollzug für die Resozialisierung eingesetzt würden. Nordrhein-Westfalens Justizminister Limbach von den Grünen etwa schlug vor, die Strafbarkeit der Nutzung des ÖPNV ohne Fahrschein abzuschaffen.
    Diese Nachricht wurde am 24.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.