
Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Verweis auf Anfragen an die 16 Justizministerien. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn jemand eine Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will. Diese Häftlinge machen zwischen vier und elf Prozent der Insassen aus. Die Landesregierungen argumentierten unter anderem, ohne Ersatzfreiheitsstrafen dürfte die Bereitschaft, eine Geldstrafe zu zahlen oder durch gemeinnützige Arbeit zu tilgen, deutlich sinken. Einige Ministerien drängen jedoch auf Reformen. Ersatzfreiheitsstrafen belasteten die Justizvollzugsanstalten und kriminalisierten Armut, hieß es. Häufig seien es Menschen in prekären Lebenssituationen, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen könnten. Zudem sei es im Sicherheitsinteresse der Gesellschaft, dass die Ressourcen im Justizvollzug für die Resozialisierung eingesetzt würden. Nordrhein-Westfalens Justizminister Limbach, Grüne, etwa schlug vor, die Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein abzuschaffen.
Diese Nachricht wurde am 24.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.