
Wie die Behörde in Bonn mitteilte, wurde dem Unternehmen ein entsprechender Bescheid zugestellt. Demnach geht es um einen Haushalt in Niedersachsen. Weitere Details wurden nicht mitgeteilt, auch nicht der Name des betroffenen Anbieters.
Grundlage für die Anordnung ist das Recht auf einen schnellen Internet- und Telefonanschluss, das Ende 2021 in Kraft getreten war. Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es in Deutschland schätzungsweise 400.000 Haushalte, die nach diesen Regeln als unterversorgt gelten. Rund 130 Beschwerdeverfahren seien derzeit in der Prüfung, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.