
Das Kabinett billigte in Berlin die Reform des zugrundeliegenden Gesetzes. Vorgesehen sind erweiterte Befugnisse zur Überwachung von Telekommunikation sowie zur Erhebung von Verkehrsdaten in bestimmten Fällen. Für die Identifizierung und Ortung von Handys soll jeweils ein richterlicher Beschluss erforderlich sein. Teil des Gesetzes ist auch, dass sich die Beamten auf Verlangen ausweisen und eine Kennzeichnung tragen müssen. Kritik daran übte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Throm. Die Befugnisse zur Bekämpfung der Kriminalität würden den Anforderungen moderner Polizeiarbeit nicht gerecht, erklärte der CDU-Politiker und sprach von einer Gängelung der Sicherheitsbehörden. Für FDP und Grüne gehe Datenschutz vor Opferschutz, so Throm.
Diese Nachricht wurde am 20.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.